Sachsen (SächsNSG) - Spätestens im Juni 2009 soll das Gesetz verabschiedet werden
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Einraum-Kneipen bis 75m². Rauchernebenräume sind gestattet
- Zutritt ab 18 Jahre
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Regelungen zum Speisenangebot sind noch offen
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in Rauchernebenräumen ist gestattet
Diskotheken
- Diskotheken können einen Raucherraum einrichten, soweit Minderjährige
generell keinen Zutritt haben
Raucherclubs
- Clublösungen sollen nicht erlaubt werden