Sachsen (SächsNSG) - Spätestens im Juni 2009 soll das Gesetz verabschiedet werden

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Einraum-Kneipen bis 75m². Rauchernebenräume sind gestattet 
  • Zutritt ab 18 Jahre

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Regelungen zum Speisenangebot sind noch offen

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in Rauchernebenräumen ist gestattet

Diskotheken

  • Diskotheken können einen Raucherraum einrichten, soweit Minderjährige
    generell keinen Zutritt haben

Raucherclubs

  • Clublösungen sollen nicht erlaubt werden